Informationen

Informationen für den Zivilschützer

Themen

Dienstverschiebung
Adressänderung
Persönliche Ausrüstung
Alarm Aufgebot

 

Dienstverschiebung

Jeder Schutzdienstpflichtige hat seine beruflichen und privaten Obliegenheiten nach dem Dienst zu richten. Es besteht kein Anspruch auf Dienstverschiebung. Begründete Gesuche um Dienstverschiebung sind vom Schutzdienstpflichtigen selber mit allfälligen Belegen bis spätestens 4 Wochen nach Erhalt der persönlichen Dienstanzeige oder sofort nach bekannt werden des Grundes, jedoch spätestens 10 Tage vor dem Dienstanlass, der aufbietenden Stelle einzureichen. Solange das Gesuch nicht schriftlich bewilligt ist, besteht die Einrückungspflicht weiter.

ZSOF_Dispensationsgesuch

 

Adressänderungen

Adressänderungen sind der jeweiligen Einwohnerkontrolle zu melden. Bitte nehmen Sie dazu das Dienstbüchlein mit, damit die neue Gemeinde zugleich die Adresse eintragen kann. Bei einem Wohnortswechsel innerhalb des Kantons, bleibt in der Regel die Einteilung in der gleichen Zivilschutzorganisation bestehen (kein Wechsel der ZSO). Bei einem Kantonswechsel, werden sie normalerweise in die ZSO der neuen Wohngemeinde eingeteilt. In diesem Fall müssen sie ihre persönliche Ausrüstung bei uns abgeben.

Um das alarmmässige Telefonaufgebot im Katastrophenfall sicherzustellen, benötigen wir ihre aktuelle:

• Handy-Telefonnumer
• Privat-Telefonnumer
• Geschäfts-Fixtelefonnumer
• E-Mailadresse

Wir bitten sie bei einer Mutation dieser Kontaktdaten, dies der Zivilschutzstelle umgehend mitzuteilen.

 

 

Persönliche Ausrüstung

Verantwortlichkeit

Sie sind persönlich verantwortlich für ihre Ausrüstung und müssen allfällig verloren gegangene Teile auf eigene Kosten ersetzen. Bei Wohnortswechsel über die Kantonsgrenze zu einem andern Kanton, werden sie normalerweise in die ZSO der neuen Wohnortsgemeinde eingeteilt. In diesem Fall müssen sie ihre persönliche Ausrüstung bei uns abgeben.

Bei Einteilung in die ZSO Oberes Furttal, müssen sie im kantonalen Zeughaus (untenstehende Adresse) vor der ersten Dienstleistung ihre persönliche Ausrüstung fassen. Sie erhalten von der Zivilschutzstelle ein Bezugsschein. Achtung Dienstbüchlein mitnehmen!

Austausch / Fassung der persönlichen Ausrüstung

Kleidungsstücke die nicht mehr passen, müssen vor der bevorstehenden Dienstleistung, im kantonalen Zeughaus umgetauscht werden.

Adresse:
Achtung Dienstbüchlein mitnehmen!
Zeughaus
Uetlibergstrasse 113
8045 Zürich

Öffnungszeiten: Mo-Fr 07:30 -16:30

 

 

Alarm Aufgebot

Telefonische Aufgebote für den Katastropheneinsatz sind verbindlich und rechtsgültig. Nach Erhalt des Telefon-/SMS-Aufgebotes sind sie verpflichtet raschmöglichst einzurücken! Das telefonische Aufgebot erfolgt primär auf das Handy. Bitte auf dem Handy die Einsatzleitzentrale (ELZ) mit der Telefonnummer 044 800 20 20 als Kontakt speichern!

Die Nummern für das SMS Aufgebot sind auch zu speichern und lauten:
079 453 48 95 / 079 457 33 99
079 454 90 96 / 079 457 36 99
079 456 03 97 / 079 457 55 96
079 456 78 97 / 079 457 76 97

 

Import Alarmkontakte mittels QR-Code:

 

Ablauf
• Bei einem alarmmässigen Telefonaufgebot ist bei der Anrufentgegennahme mit der Taste zwei zu quittieren
• Am Schluss der Durchsage ist das Einrücken mit der Taste eins zu bestätigen
• Der Einrückungsort ist in der BSA Dreispitz